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Dieses Schild gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil einer Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Reichs-, Bundes- oder Landesbehörde bzw. durch ein deutsches Reichs-, Bundes- oder Landesgericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
Dieses Schild gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil einer Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Reichs-, Bundes- oder Landesbehörde bzw. durch ein deutsches Reichs-, Bundes- oder Landesgericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
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Aktuelle Version vom 11. April 2011, 21:50 Uhr

Dieses Schild gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil einer Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Reichs-, Bundes- oder Landesbehörde bzw. durch ein deutsches Reichs-, Bundes- oder Landesgericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

Lizenz

Dieses Stoppschild.png Dokument stellt ein Amtliches Werk dar und ist nach § 5 UrhG (Deutschland) bzw. § 7 UrhG (Österreich) und Art. 5 URG (Schweiz) gemeinfrei.

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