Schlampenschutzgesetz
Version vom 1. Januar 2011, 11:40 Uhr von Michael Kühntopf (Diskussion | Beiträge)
Als Schlampenschutzgesetz bezeichnen der Verfasser dieses PP-Artikels und vielleicht noch einige andere ähnlich Gepolte das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests durch den Ehemann. Ehemännern wurde damit untersagt, durch Entnahme von Speichelproben der Kinder ihre Vaterschaft zu überprüfen.
Begründet wurde dieses Gesetz mit dem Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes, wonach das Kind ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe und es den Vater nichts angehe zu wissen, ob er überhaupt der Vater jenes Kindes ist oder nicht.
Netzverweise
- Zypries will heimliche Vaterschaftstests verbieten lassen, 3.01. 2005
- Zypries bekräftigt Nein zu heimlichen DNA-Tests, 21.11. 2006