Zugangserschwerungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
(weblink eingefügt) |
K (hat „ExBay:Zugangserschwerungsgesetz“ nach „Zugangserschwerungsgesetz“ verschoben) |
(kein Unterschied)
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Version vom 29. Juli 2010, 15:00 Uhr
Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) soll den Zugang zu Webseiten mit Darstellungen Pornografischer Handlungen im World Wide Web erschweren. Eine Strafverfolgung allein wegen des Aufrufs einer gesperrten Webseite bzw. Domain ist nach § 5 ZugErschwG untersagt.