Datei:20px-Flag of Turkey.png: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 11. April 2011, 21:44 Uhr
Beschreibung | 20Px-PNG. Ideal für Fußballvereine. |
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Datum | |
Urheber | |
Quelle | |
Anmerkung | |
Lizenz | Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei ("public domain"). Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. |
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aktuell | 19:27, 2. Jun. 2010 | 20 × 13 (359 Bytes) | Yülli (Diskussion | Beiträge) | {{Bild-Daten |BESCHREIBUNG=20Px-PNG. Ideal für Fußballvereine. |DATUM= |URHEBER= |QUELLE= |ANMERKUNG= |LIZENZ= Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei ("public domain"). Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem |
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