Zugangserschwerungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lechzikon
Wechseln zu: Navigation, Suche
(init, links, kats)
K (4 Versionen)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 10. April 2011, 21:19 Uhr

Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (ZugangserschwerungsgesetzZugErschwG) soll den Zugang zu Webseiten mit Darstellungen Pornografischer Handlungen im World Wide Web erschweren. Eine Strafverfolgung allein wegen des Aufrufs einer gesperrten Webseite bzw. Domain ist nach § 5 ZugErschwG untersagt.

1 Weblinks

2 Init

Benutzer:Astronomer., wikibay

3 Init-Quelle

Dieser Artikel entstammt aus der ehemaligen Enzyklopädie WikiBay.

4 Andere Lexika